FAQ

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Zu Fuß: 

  • Vom Marktplatz kommend: Richtung Rathausplatz, am Haupteingang der Baugenossenschaft vorbei, die Rampe hoch, eigener Eingang am Ende des Gebäudes (siehe Bild)
  • Vom See kommend: Vorbei an der Musikschule und dem Seniorenstift, gleich nach dem Seniorenstift links abbiegen Richtung VdK (Rathaus Vorplatz)

Der Eingang unserer Praxis.  

Gesetzliche Krankenkassen zahlen eine kieferorthopädische Behandlung für Versicherte, die zu Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist.

Dabei werden Zahnfehlstellungen in fünf Schweregrade eingeteilt, die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr steht bei KIG 3, 4 und 5 eine zuzahlungsfreie kieferorthopädische Behandlung zu.

Die gesetzlichen Vorgaben zur Behandlung sind nach §12 SGB V geregelt.

Nach diesen darf eine Behandlung das Maß des Notwendigen nicht überschreiten, und die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.

Für Leistungen, die diese Kriterien überschreiten, ist eine Zuzahlung möglich.

Ab dem 18. Lebensjahr zahlt die Krankenkasse nur bei schweren Kieferanomalien, die „ein Ausmaß haben, das kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordert“. Die meisten Zahnkorrekturen müssen auch gesetzlich versicherte Erwachsene also aus eigener Tasche bezahlen.

Ein Eigenanteil von 20 Prozent der gesetzlichen Gesamt-Behandlungskosten ist Pflicht (für gleichzeitig behandelte Geschwisterkinder sind es 10 Prozent). Dieser Anteil wird bei jedem Behandlungsschritt in Rechnung gestellt.  Wird die Behandlung im medizinisch erforderlichen Umfang abgeschlossen, erstattet die Krankenkasse dieses Geld zurück. Dafür ist eine Abschlussbescheinigung der Kieferorthopädin oder des Kieferorthopäden nötig.

Für die Therapieplanung nach medizinischem Standard sind Röntgenaufnahmen ein essenzieller Bestandteil der kieferorthopädischen Diagnostik.

Bei uns kommen ausschließlich digitale Röntgengeräte zum Einsatz, die eine sehr geringe Strahlenexposition haben.

Zur Dokumentation erhalten Sie von uns einen Röntgenpass.

Kieferorthopädische Behandlungen, wie die Korrektur der Unterkieferlage oder die Bißhebung sind maßgeblich von Wachstumsaktivität abhängig.

Wenn im Rahmen der kieferorthopädischen Therapie Wachstum ausgenutzt werden soll, kann die aktuelle knöcherne Wachstumsphase durch die Analyse der Handentwicklung ermittelt werden.

Die Handröntgenaufnahme wird auch als „biologische Uhr“ betrachtet.

Mit der Bestimmung des knöchernen Alters  soll der für die kieferorthopädische Therapie wichtige Zeitraum des maximalen puberalen Wachstumsschubes beim jugendlichen Heranwachsenden bestimmt werden.

  • Kieferchirurgische Praxisklinik, Praxis & Klinik für Kiefer & Gesicht, Böblingen
  • Kieferchirurgische Praxis Dr. Dr. Adam Lihs & Kollegen, Sindelfingen
  • Kieferchirurgische Praxis Dr. Dr. Jochen Kuder & Kollegen, Stuttgart
  • Kinderzahnarztpraxis Dr. Alexander Hirsch, Sindelfingen
  • Kinderzahnarztpraxis Dr. Aline Faria Rodriguez und Vasiliki Piatkowski, Herrenberg
  • Zahnarztpraxis Dr. Alexander Moroff, Sindelfingen
  • Zahnarztpraxis Dr. Arkadius Stephan, Sindelfingen
  • Zahnarztpraxis Dr. Michael Reinert, Sindelfingen
  • Zahnarztpraxis Froher Zahn, Dr. Axel Altvater und Kolleginnen, Sindelfingen-Maichingen
  • Zahnarztpraxis Dr. Hans-Peter Platten & Dr. Volker Knapp, Nufringen
  • Zahnarztpraxis Dr. Markus Zeiher & Dr. Alexandra Hobbach, Jettingen
Der „M.Sc. Kieferorthopädie“ ist eine zeitlich sehr reduzierte berufsbegleitende Ausbildung für Zahnärzte, die ihr Wissen in der Kieferorthopädie mit Hilfe eines Masterstudiengangs vertiefen wollen und dafür eine Zusatzqualifikation nebenberuflich erwerben können. „Das Ausbildungsprogramm umfasst 45 bis 50 Tage an einer (Fern-)Universität. Diese Zusatzqualifikation wird nebenberuflich erworben. Die Tätigkeit in der Praxis findet hier nicht unter Aufsicht und Anleitung von zur Weiterbildung berechtigten Kieferorthopäden statt.“
 
Die Qualifikation „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ wird nach einer erfolgreichen Fachzahnarztprüfung durch die Zahnärztekammern in Deutschland verliehen. Sie findet nach einer kammeranerkannten Ausbildungsordnung statt, die mindestens vier Jahre in Vollzeit zu erfolgen hat. „Diese hauptberufliche Weiterbildung erfolgt ausnahmslos in kieferorthopädischen Universitätskliniken und/oder kammerzertifizierten kieferorthopädischen Fachzahnarztpraxen. Nur sie/er darf sich Kieferorthopädin/Kieferorthopäde nennen.“
 
Quellen: